Der Generalvikar Dr. Hofmann hat entschieden, dass sich das Erzbistum Köln aus der finanziellen Förderung der Vertragsbüchereien zurückzieht. Für Stommeln bedeutet das konkret, dass die Förderung zum 31.12.2022 ausläuft. Damit wird der Vertrag mit der Stadt Pulheim automatisch auch beendet.
Die Konsequenzen liegen auf der Hand: ohne professionelle Leitung können die bisherigen Aktivitäten der Bücherei nicht weitergeführt werden und das Aus für unsere Bücherei ist abzusehen.
Das Erzbistum zahlt über die Kirchengemeinde ca 23.000 € und gibt einen Medienzuschuss von 4000 € in Naturalien -in Medien- pro Jahr. Die Stadt Pulheim gibt ca. 48.000€ pro Jahr. Zusätzlich haben wir Einnahmen (Spenden, Jahresgebühr, Verzug, Förderverein …).
Dafür bekommt Stommeln und Umland neben einer Vollzeitstelle 25 kostenfreie Mitarbeiterinnen, Leseförderung, eine gut sortierte Bücherei, Seelsorge – auch für Kirchenferne, Bildung, Sozialraumarbeit (Ansprechpartner für diverses), Quartierarbeit, Treffpunkt, Kultur, Kinder- und Jugendarbeit, Erwachsenenbildung ….
Wer sich für die Bücherei und den Erhalt durch das Erzbistum einsetzen will, wende sich an:
Generalvikariat des Erzbistums Köln
Dr. Markus Hofmann
Marzellenstraße 32
50606 Köln
Bitte legen Sie auch bei den Pulheimer Politikern ein gutes Wort für uns ein.
Information des Erzbistum:
Köln. Das Erzbistum Köln stellt bis Ende 2023 seine finanzielle Förderung von sieben Vertragsbüchereien ein, die von Kirchengemeinden im Verbund mit der örtlichen Kommune betrieben werden. Ausschlaggebend hierfür sind die wachsenden finanziellen Risiken für die Kirchengemeinden als Träger der Vertragsbüchereien. Die Entscheidung ist das Ergebnis einer intensiven Analyse und ausführlicher Beratungen. Nicht betroffen davon sind die rund 360 ehrenamtlich geführten Katholischen Öffentlichen Bibliotheken (KÖB) im Erzbistum.
Am 14. und 15. Juni informierten Vertreter der Pfarrgemeinden die Mitarbeitenden in Alfter, Kerpen, Kürten, Meckenheim, Overath, Pulheim-Stommeln und Rheinbach über die Hintergründe der Entscheidung und die nun anstehenden nächsten Schritte. Die Kirchengemeinden als Träger sind gebeten, die mit den Kommunen geschlossenen Kooperationsverträge unter Wahrung der Kündigungsfristen zu beenden, analog dazu stellt das Erzbistum die Bezuschussung bis Ende 2023 ein.
Angesichts des zeitlichen Vorlaufs eröffnen sich Gestaltungsmöglichkeiten für den Übergang. In den kommenden Monaten sollen gemeinsam Anschlussperspektiven sowohl für die ehrenamtlichen als auch für die angestellten Mitarbeitenden entwickelt werden. Neben den Verhandlungen mit den Kommunen, ob sie die Trägerschaft von den Kirchengemeinden übernehmen, könnten auch alternative Finanzierungsmodelle entwickelt (z.B. Fördervereine oder Stiftungen) werden. Auch bestehende Vertragsbüchereien in ehrenamtlich geführte KÖBs umzuwandeln, könnte eine Option sein.
Aufgrund schwindender Finanzkraft der Kommunen stellen die Vertragsbüchereien für die Kirchengemeinden schon seit längerem ein zunehmend schwer kalkulierbares finanzielles Risiko dar. Bereits jetzt sind sie nicht mehr auskömmlich finanziert, unter anderem auch deshalb, weil sich einige Kommunen mit Blick auf die eigenen Sparzwänge aus der ursprünglichen Vereinbarung zur Bezuschussung der Vertragsbüchereien herausgezogen haben.
Der jährliche finanzielle Aufwand für das Erzbistum Köln beläuft sich für die sieben Vertragsbüchereien auf rund 310.000 Euro. Das deutlich rückläufige Kirchensteueraufkommen infolge der Corona-Pandemie wie auch der Kirchenaustritte machen eine Anpassung der Budgets erforderlich. Um die vielfältigen Aufgaben des Erzbistums auch künftig erfüllen zu können, ist es notwendig, jedes einzelne Engagement zu prüfen und neu zu justieren.
Das Erzbistum steht weiterhin zu seinem kirchlichen Bildungsauftrag. So bleibt insbesondere das Angebot eines kostenlosen, freien Zugangs zu Medien – gerade in sozialschwachen Gebieten – durch die rund 360 ehrenamtlich geführten KÖBs erhalten. Zugleich bleiben die KÖBs als pastoraler Ort auch künftig fester Bestandteil des Pastoralkonzepts.
Vertragsbüchereien
Die Pflichtaufgabe der Kommune, zur allgemeinen Literatur-und Informationsversorgung eine Bücherei zu unterhalten, haben eine Reihe von Kommunen bereits in den 1970er-Jahren in Form einer „ Vertragsbücherei“ an katholische Kirchengemeinden vor Ort übertragen. Im Unterschied zur klassischen Katholischen Öffentlichen Bücherei (KÖB), deren Arbeit von Ehrenamtlichen geleistet wird, ist die Leitung einer Vertragsbücherei haupt- oder nebenamtlich angestellt. Die konkrete Ausgestaltung einer Vertragsbücherei regelt ein Kooperationsvertrag, der zwischen der katholischen Kirchengemeinde als Träger und der Kommune als Vertragspartner geschlossen wurde.
Im Erzbistum Köln gibt es noch sieben Vertragsbüchereien in
Alfter (St. Matthäus),
Kerpen (St. Martinus),
Kürten (St. Johann Baptist),
Meckenheim (St. Johannes der Täufer),
Overath (St. Walburga),
Pulheim-Stommeln (St. Martinus) und
Rheinbach (St. Martin).